Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird vertreten - wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen, - wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsmacht erteilen und einen oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die die Tätigkeit als Versicherungsmaklerin zum Gegenstand hat.