Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafter kann einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Ein Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Dies gilt in gleicher Weise für Liquidatoren.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
An- und Verkauf von Wasserfahrzeugen, Schiffen und schwimmenden Anlagen sowie deren Charterung, Finanzierung, Leasing und Pacht. Ferner damit verbundene Dienstleistungen und Dienstleistungen als Generalunternehmer