| Gegenstand | I. Forschung: 1. Das Institut fördert und betreibt Wissenschaft und Forschung im Bereich der vergleichenden Städtegeschichte, insbesondere durch a) Forschungsprojekte, b) Entwicklung und Erprobung methodischer Ansätze, c) Publikationen, d) Tagungen, e) Lehrveranstaltungen und Vorträge, f) Bereitstellung von stadtgeschichtlicher Literatur, Karten-, Bild- und weiterem Forschungsmaterial. 2. Ausgehend vom westfälischen Raum bildet die Geschichte der deutschen und der europäischen Stadt den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Forschung des Instituts, wobei in vergleichender Perspektive auch der außereuropäische Raum Gegenstand der Forschung sein kann. II. Bibliothek: Das Institut a) betreut und erweitert nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Mittel treuhänderisch und in alleiniger Verwaltung und wissenschaftlicher Verantwortung die im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Universität Münster, stehende, bislang vom Kuratorium für vergleichende Städtegeschichte e.V., Münster, treuhänderisch verwalteten Bibliotheksbestände zur vergleichenden Stadtgeschichtsforschung. b) kann - soweit die Finanzierung gesichert ist - nach Maßgabe näherer vertraglicher Absprache mit der Universität Münster und ggf. weiterer Einrichtungen die vom Kuratorium für vergleichende Städtegeschichte e.V. übernommene Fachbibliothek zu einer Spezialbibliothek zur vergleichenden Stadtgeschichtsforschung entwickeln. III. Allgemeine Förderung: Das Institut ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Insbesondere kann das Institut gleichgerichtete Unternehmen und / oder Projekte errichten, erwerben, sich an ihnen beteiligen und / oder materiell unterstützen, soweit diese Maßnahmen und Projekte gemeinnützig sind. Die Gesellschaft trägt bei ihrer Tätigkeit der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. |