| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Dienstleistungen, mithin die Erbringung sowie Organisation von Dienst- und Service-Leistungen für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens; insbesondere Dienstleistungen, die im Rahmen des Betriebes von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren, Senioreneinrichtungen, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen und Bildungseinrichtungen benötigt werden. Hierzu zählen insbesondere die Reinigung, Wäscheversorgung, Hilfsmittelversorgung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Speisenversorgung, sonstige klinische Gewerke, Zentralsterilisation im planmäßigen Zusammenwirken insbesondere mit den Einrichtungen der Alexianer GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften sowie sonstiger verbundener Gesellschaften. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, - Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die Förderung der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - die der Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, - die Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke durchplanmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige, aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. |