| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Erhaltung von Bildung, Kunst, Kultur, Kreativität und Nachhaltigkeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Durchführung von Veranstaltungen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen wie Konzerte, Workshops, Seminare, Mitmachaktionen, Vorträge, Symposien, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen; b) die Vernetzung mit anderen Gesellschaften, Initiativen und Einzelpersonen die gleiche Zwecke verfolgen; c) die Förderung anderer Gesellschaften, Initiativen und Einzelpersonen die gleiche Zwecke verfolgen; d) die Durchführung und Förderung von Bildungsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; e) die Förderung von Teilhabe und Inklusion; f) die Durchführung und Förderung von Forschungsvorhaben und deren Veröffentlichungen; g) die Vermietung oder kostenlose Überlassung von Räumlichkeiten an Künstler, Dozenten, Initiativen, Unternehmen und Privatpersonen. |