Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der oder die Geschäftsführer sind für die Rechtshandlungen, die mit oder gegenüber der GmbH & Co. KG vorgenommen werden, deren Komplementärin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei der Agrarenergie am Kettel GmbH & Co. KG