| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie - die Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO. Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke ins- besondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren - ggf. in Form einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) - im Sinne des § 95 SGB V zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung durch die Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung an jedem Standort. Die Gesellschaft nimmt über das / die Medizinischen Versorgungszentrum/-zentren fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i. S. d. § 95 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. Dazu zählen auch alle hiermit im Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens sowie der Durchführung von Selektivverträgen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 3 68 der AO erfüllen. Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen. |