| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung, die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen, oder die wirtschaftlich bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht sowie die Förderung weiterer diakonischer Aufgaben. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Errichten und Betreiben von Alten- und Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sowie durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote für Jugendliche und hilfsbedürftige Menschen. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vorliegend mit den zum Unternehmensverbund um den Evangelische Perthes-Stiftung e. V. gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Service und Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen. Zu den Service- und Dienstleistungen gehören Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Gebäudedienstleistungen, Wäscherei- und sonstige Serviceleistungen. Die Gesellschaftszwecke können gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Dienstleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Zu den Service- und Dienstleistungen gehören Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Gebäudedienstleistungen, Wäscherei und sonstige Serviceleistungen. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuer-begünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |