Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Josef Pötter GmbH & Co. KG Holz- und Baustoffgroßhandlung, deren Gegenstand der Vertrieb von Holz- und Baustoffen im Groß- und/oder Einzelhandel sowie artverwandter Erzeugnisse aller Art ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen jeder Art ausführen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind.