Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
das Management und die Bewirtschaftung des ehemaligen Kraftwerks Frimmersdorf, insbesondere die operative Steuerung, Verwaltung und Bewirtschaftung von ehemaligen Kraftwerksflächen sowie die Koordination sämtlicher operativer, wirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung dieser Flächen für die Zukunfts.Kraftwerk Frimmersdorf Strategie GmbH. Der Gegenstand wird dabei insbesondere durch die Aufgabenerfüllung als Minderheitsgesellschafter einer oder mehrerer Projektgesellschaften erfüllt.