Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können abweichende Regelungen getroffen werden, zudem kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, wozu auch gehören die Hilfeleistung in Steuerstraf- und -bußgeldsachen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, die Hilfeleistung bei der Aufstellung von Steuerbilanzen und Jahresabschlüssen sowie deren steuerrechtliche Beurteilung und die Hilfeleistung bei Buchhaltungstätigkeiten.