Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
umfassende Ingenieurleistungen im vorbeugenden Brandschutz - mit Fokus auf maßgeschneiderte Lösungen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum umfasst bundesweite Erstellung genehmigungsfähiger Brandschutzkonzepte bis hin zur Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz im Rahmen komplexer Bauvorhaben. Weiterhin die Notfalldokumentation nach DIN und behördlichen Vorgaben, inklusive Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehr-Laufkarten. Weiterhin die Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 (Teil A bis C). Weiterhin die Stellung des externen Brandschutzbeauftragten und regelmäßige Objektüberwachungen zur Qualitätssicherung und Betreiberverantwortung.