Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Nahrungsergänzungsmitteln in allen Formen und Arten, -die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Beantragung und Verwaltung der hierfür erforderlichen Zertifikate, Genehmigungen und Zulassungen - sowohl für eigene Produkte als auch für Produkte von zukünftigen Kunden, -die Herstellung von Lebensmitteln, insbesondere Nahrungsergänzungsmitteln, durch Dritte (Lohnhersteller), -der Handel mit und die Herstellung von kosmetischen Produkten durch Dritte (Lohnhersteller), insbesondere solche mit Vitaminen und anderen bioaktiven Inhaltsstoffen, -der Vertrieb und Verkauf dieser Produkte im In- und Ausland, -der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und kosmetischen Produkten im Online-Handel sowie im stationären Handel (Einzel- und Großhandel), soweit verfügbar.