Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Übernahme der Gesellschafterstellung als persönlich haftender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften, insbesondere der Peters Garten und Landschaft GmbH & Co. KG, deren Geschäftszweck das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und die sonstige Vermögensverwaltung ist.