Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Erbringung von Design- und Kreativdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Markenentwicklung, des Produktdesigns, der Textilproduktion, der visuellen Kommunikation sowie der Beratung für Modemarken und Handelsunternehmen