Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
der Betrieb eines Cafés mit Ausschank von Heiß- und alkoholischen Getränken sowie die Herstellung, der Verkauf und die Verabreichung von Süßspeisen und Backwaren, der Handel mit Möbeln und Lebensmitteln, insbesondere Kaffee und Tee, einschließlich Import und Export.