Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
der Betrieb einer KFZ-Reparatur-Werkstatt, Restaurierung und Tuning von Fahrzeugen, Bau von Rennfahrzeugen, Betreuung auf Rennstrecken, Einlagern von Fahrzeugen, Ausführung von freiberufl. Beratungsleistungen im Bereich des KFZ und Motorsports, Handel mit KFZ-Neu- und Gebrauchtwagen.