Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Online-Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, Haushaltswaren und Konsumartikeln aller Art sowie der Handel mit medizinischen Gegenständen und Produkten, außerdem das Veranstaltungsmanagement von Events und Seminaren, weiterhin das gewerbliche Marketing, die Fotografie, die Film-, Video- und Musikproduktion sowie jeweils deren Vermittlung und das entsprechende Marketing.