Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- die hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung von Senioren, Familien und Tieren; - die hauswirtschaftliche Unterstützung von Menschen mit Behinderung, Krankheiten und Risikoschwangerschaften und deren Begleitung; - Fahrservice; - die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen; - Beratungsservice (Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI) und Informationsservice in allen Fragen von Dienstleistungen rund um die Kranken- und Pflegekassen und Sozialämter; - die Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen, Sozialämtern; - die Abrechnung mit Privatzahlern; - ein Vermittlungsservice mit Leistungserbringung und Hilfestellung der Bedarfsermittlung; - der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Pflegehilfsmitteln, soweit dies genehmigungsfrei ist; - die Entwicklung und der Aufbau zum Führen eines ambulanten Pflegedienstes und Pflegeeinrichtung (im pflege/medizinischen Bereich), 24-Stunden-Betreuung (über-Nacht-Betreuung/Bereitschaft) Nachtwache.