Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften jeglicher Art, insbesondere die Übernahme der Komplementärtätigkeit an der Hebo-invest gmbh & Co. KG mit dem Sitz in Grevenbroich, deren Gegenstand der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und von Beteiligungen an anderen Personen- und Kapitalgesellschaften, die Bebauung von Grundstücken und die Verwaltung und Vermietung von Immobilien ist.