Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten, einschließlich der Veräußerung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland.