Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern die Befugnis, die Gesellschaft einzeln oder gemeinsam mit einem bestimmten anderen Geschäftsführer zu vertreten, sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Peter Manfred Zaum oder der Geschäftsführerin Andrea Zaum-Schillings zu vertreten sowie im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Peter Manfred Zaum oder der Geschäftsführerin Andrea Zaum-Schillings zu vertreten sowie im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Hans Wilhelm Janissen oder dem Geschäftsführer Jens Govinda Janissen zu vertreten sowie im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Hans Wilhelm Janissen oder dem Geschäftsführer Jens Govinda Janissen zu vertreten sowie im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz.