Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Einkauf und der Vertrieb (Lieferung) von Strom und Gas an Endabnehmer (Gewerbebetriebe sowie private Haushalte), der Vertrieb von Energiebeleuchtungen und Messstellen sowie die Direktvermarktung von Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland, sowie die Planung, Herstellung, Betrieb und Verkauf von Photovoltaikanlagen, Aufdach- und Freilandanlagen, ausgenommen jeglicher eintragungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten, sowie der Handel mit Photovoltaikanlagen.