Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
a) der Wohnungshausbau und dessen Vermarktung sowie die Aufteilung von Grundbesitz nebst aufstehenden Gebäulichkeiten nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die Vermarktung der hieraus entstehenden Sondereigentumseinheiten. Hierbei ist es der Gesellschaft gestattet, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden sowie Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen, b) der An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken, c) die Vermietung und Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzvermögens.