Handelsregister B des Amtsgerichts
Mönchengladbach
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 13510
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Pro MediaTec Private Arbeits- und
Personalvermittlung GmbH
b)
Mönchengladbach
Geschäftsanschrift:
Bismarckstraße 23-27, 41061
Mönchengladbach
c)
die private Arbeits- und
Personalvermittlung.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
sowie Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Rijbroek, Klaus, Mönchengladbach, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2009
a)
23.11.2009
Flören
2
c)
die private Arbeits- und Personalvermittlung
sowie die Arbeitnehmerüberlassung
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2010 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1
(Gegenstand) und mit ihr die Erweiterung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
09.02.2010
Kamp
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN
108/12) vom 08.11.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
13.11.2012
Schaefers
Abruf vom 24.12.2024