Handelsregister B des Amtsgerichts Lemgo
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Nummer der Firma:
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HRB 8779
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Lienekampf Verwaltungs GmbH
b)
Bad Salzuflen
Geschäftsanschrift:
Oerlinghauser Straße 52, 32107 Bad
Salzuflen
c)
Übernahme der Stellung einer persönlich
haftenden Gesellschafterin in
Kommanditgesellschaften sowie
Übernahme der Geschäftsführung von
Gesellschaften.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lienekampf, Wolfgang, Bad Salzuflen,
*XX.XX.1945
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2016
a)
31.03.2016
Heistermann
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lienekampf, Wolfgang, Bad Salzuflen,
*XX.XX.1945
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lienekampf, Andreas, Bad Salzuflen,
*XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lienekampf, Oliver, Bad Salzuflen, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
30.06.2016
Holländer
Abruf vom 02.04.2024