Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen, einschließlich sämtlicher mit der Holdingeigenschaft verbundenen Tätigkeiten wie Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen sowie die Koordination der Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaften. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften.