| Gegenstand | Die Erbringung von Beratungs-, Projekt- und Managementdienstleistungen, insbesondere im Vertrieb von Antriebstechnik, sowie die Vertretung von Firmen aus der Industrie weltweit, insbesondere in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und in Mittelasien. Die Tätigkeit kann als Händler, Vertragshändler, Handelsvertreter oder im Rahmen von Beratungsaufträgen erfolgen. Des weiteren der Handel mit Werbeartikeln, insbesondere aus Leder oder Kunstleder sowie der Handel mit Ersatzteilen für Bedarfe im Eisenbahnwesen, der Bergbauindustrie sowie der Leicht- und Schwerindustrie. Des weiteren die Tätigkeit als Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Personalberatung, Personalvermittlung, Arbeitsvermittlung, Vermittlung freier Mitarbeiter, Dozenten, Trainer, Künstler und Models, Coaching, Erstellung von Standortanalysen und Marktanalysen, Investitionsplanungen, Ertragsplanungen, Erarbeitung von Business-Plänen, Gründerberatung, Startup-Beratung, Beratung für Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Controlling, EDV-Beratung, Datenbankplanung, IT- und Internetkonzepte, Betrieb von Sprachschulen im In- und Ausland, Lohnfertigung im verarbeitenden Gewerbe. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Führung fremder Betriebsteile und Betriebe. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die nach den Regelungen zur Rechtsberatung oder Steuerberatung für die Gesellschaft zulässig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb und außerhalb Europas gleichartige oder ähnliche Unternehmen oder sonstige Unternehmen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen, zu gründen, die erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung in jeder Rechtsform zu übernehmen und Unternehmensverträge abzuschließen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und unterhalten. Sie ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben und Betriebe ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen auszugliedern oder verbundenen Unternehmen zu überlassen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. |