Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) die Erbringung von Servicedienstleistungen bei der alltäglichen Lebensführung, insbesondere Betreuungsleistungen nach § 45a, 45c und 45d SGB XI, b) Pflegeberatung nach § 37 Absatz 7 SGB XI und sonstige Beratungen nach § 7a SGB XI, c) Erbringung von Servicedienstleistungen: Marketing, Support, Vertrieb und Abrechnungswesen im sozialen Bereich an allen beteiligten Unternehmungen oder auch externen Unternehmen.