Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Hochbau, insbesondere die Kabelverlegung (Hochbau), die Gartenarbeit, der Trockenbau, der Holz- und Bautenschutz, die Erbringung von Baudienstleistungen aller Art (Generalunternehmer), das Errichten von Häusern und alle damit verbundenen Tätigkeiten, die Sanierung von Häusern, insbesondere denkmalgeschützten, die Asbestsanierung, die Schadstoffsanierung, der Abbruch und der Einbau von Wärmeverbundsystemen, Stuckateur- und Malerarbeiten.