Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Handel, der Import und Export von Elektroartikeln und Lebensmitteln aller Art; die Verarbeitung, Produktion, Herstellung, der An- und Verkauf, der Handel mit, sowie der Im- und Export von Textilien sowie Konfektionskleidung; Hotelmanagement, die Vermittlung, Organisation und Durchführung von Reisen und Tourismusveranstaltungen jeder Art; das Betreiben von Gastronomieeinrichtungen jeglicher Art.