Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Verwaltung eigenen Vermögens, handwerkliche Leistungen und sonstige Dienstleistungen im Immobiliarberereich, die Beratung von und die Beteiligung an Unternehmen, der Hausmeisterservice sowie fotografische Dienstleistungen.