Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft auch in diesem Falle durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Planung und Beratung und der Handel mit technischen Anlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen.