Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Verarbeitung von und der Handel mit Holz, Holzerzeugnissen und Gegenständen aus Holz einschließlich dem Im- und Export; die Unternehmensberatung und Consulting, insbesondere in der Bereitstellung von technischem Know-How an Drittunternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen.