Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere Pkw, LKW und Landmaschinen sowie mit Ersatzteilen für diese Fahrzeuge, ferner die Vermietung dieser Fahrzeuge mit Ausnahme solcher Waren, deren Handel einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, sowie alle damit mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.