Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
Der Vertrieb von Zugangs- und Abrechnungssystemen (Hard- und Software) im Freizeitanlagenbereich sowie die Erbringung aller damit in Verbindung stehenden Service- und weiterer Dienstleistungen sowie das Verrichten von all den Geschäften, die mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehen oder dazu dienlich sein können.