Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die sich im Bereich von Logistikdienstleistungen, dem Betrieb von Lagereien sowie der Errichtung und Vermietung von Lager- und Umschlaghallen betätigen, sowie die Erbringung von Holdingleistungen wie Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen sowie die Koordination der Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften