Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
- weltweiter Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von und technische Problemlösung bei Turbomaschinen jeglicher Art, - Inbetriebnahme von und Baustellenleitung für Turbomaschinen inklusive Nebenaggregaten und Geothermie-Kraftwerken, - Interim-Projektleitung für Turbomaschinen und Geothermie-Kraftwerke weltweit, - Kundeningenieurtätigkeiten in Verbindung mit oder unabhängig von Expediting Aktivitäten.