Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können einzelne oder alle Geschäftsführer ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere Strategieberatung für Finanzdienstleister sowie Restrukturierungs- und Finanzierungsberatung für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.