Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Planung, Beratung, Training und Out-sourcing-Service über E-Commerce und Network-Marketing, Anbietung von entsprechenden Dienstleistungen der vorgenannten Geschäftsbereiche, auch Logistik und Einlagerung von Waren; außerdem Import und Export, Handel und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Maschinen und deren Zubehör für die Holz- und Papierindustrie. Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte.