Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam oder ein Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Jedem Liquidator kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.