Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin a) an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Hoff Transport und Logistik GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Vermittlung und Durchführung von Transportaufträgen ist, und b) an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Hoff Lagerservice (LSG) GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Abwicklung und Durchführung von Lagerdienstleistungen ist.