Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Betrieb eines Zahnlabors, Verkauf von Dental- und Gesundheitsartikeln, das Abhalten von Seminaren sowie die Durchführung von Schönheitsoperationen.