Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Bei nur einem Geschäftsführer wird die Gesellschaft durch diesen allein, bei mehreren Geschäftsführern durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer im Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der MRS Metall Recycling Services GmbH & Co. KG sowie die Einbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe.