Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
Der Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit Schreinereibedarf und -zubehör, Glas, Möbeln, Küchen, Holzspielwaren sowie mit Fertigbauteilen z.B. Fenster, Türen, Rolladen und die Montage von fertigen Bauteilen.