Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen oder allen Geschäftsführern kann von der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Auch im übrigen können Geschäftsführer von den Beschränkungen der Vorschrift des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Durchführung von Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten sowie der Renovierung, Dämmung und Instandsetzung von Gebäuden, insbesondere Fassaden, der Trockenbau und Oberbodenbelagsarbeiten.