Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. (Einzelvertretung). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretung erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann einen, mehrere oder alle Geschäftsführer ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreien. Die Geschäftsführer sind für alle Geschäfte mit der Tischlerei Winkmann GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der heute errichteten Tischlerei Winkmann GmbH & Co. KG, deren Gegenstand der Betrieb einer Tischlerei ist.