Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 97280
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
VETO Köln Verwaltungs-GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Aachener Straße 999,
RheinEnergieSTADION, Tribüne Süd,
50933 Köln
c)
der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei anderen
Gesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin
(Komplementärin) an der VETO Köln
GmbH & Co. KG, die den Betrieb einer
Agentur zur Beratung, Durchführung,
Organisation und Vermittlung in Bezug auf
Veranstaltungen, Sponsoring, Werbung und
weiteren Leistungen, insbesondere im
Bereich des Sports zum Gegenstand hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Weber, Thomas, Pulheim, *XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2019
a)
25.02.2019
Keusch
2
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Braun, Raphael, Mönchengladbach, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
26.05.2020
Keßler
Abruf vom 06.03.2024