Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Vermietung, der Kauf und Ausbau sowie der Verkauf von Eventmobilen und die Durchführung von Events insbesondere von Caterings mit Personal- und Produktbestellung. Des Weiteren der Handel mit Gastronomieausstattung jeglicher Art.