| Gegenstand | 1. die Beteiligung an der OBI Group Holding SE & Co. KGaA als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Geschäftsführung der OBI Group Holding SE & Co. KGaA. 2. Unternehmensgegenstand der OBI Group Holding SE & Co. KGaA ist es, eine Unternehmenszentrale zum Erwerb, Halten und Verwalten von Gesellschaftsanteilen, insbesondere von Gesellschaftsanteilen an Unternehmen der OBI-Gruppe, zu unterhalten, sowie die Betreuung und der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, die insbesondere Handel betreiben mit allen Artikeln des Heimwerkerbedarfs sowie Geräten und Werkzeugen zum Selberfertigen einschließlich Zubehör dafür sowie der Handel mit Artikeln des Freizeitbedarfs überhaupt und der Handel mit ähnlichen und verwandten Artikeln. Die OBI Group Holding SE & Co. KGaA ist berechtigt, Unternehmen, die diesem Zweck dienen, zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Zu diesem Zweck kann die OBI Group Holding SE & Co. KGaA entgeltliche Dienstleistungen aller Art erbringen, Unternehmen beraten und betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen sowie Know-how und gewerbliche Schutzrechte entgeltlich an Unternehmen, insbesondere Gesellschaften der OBI-Gruppe, überlassen. Die OBI Group Holding SE & Co. KGaA ist außerdem berechtigt, Gesellschafterdarlehen zu gewähren oder Vermögen der OBI Group Holding SE & Co. KGaA in anderer geeigneter Weise vermögensverwaltend oder unternehmerisch anzulegen, z.B. durch Erwerb und ggf. Betrieb von Immobilien. Die OBI Group Holding SE & Co. KGaA ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland berechtigt. Sie kann andere Unternehmen aller Art gründen, erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen. Die OBI Group Holding SE & Co. KGaA kann Unternehmen leiten und Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. 3. Die Gesellschaft ist auf die Übernahme der Haftung und die Führung der Geschäfte der OBI Group Holding SE & Co. KGaA beschränkt und nicht befugt, darüber hinaus für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte zu tätigen oder sonstige unternehmerische Aktivitäten zu entfalten. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Nicht beabsichtigt sind Geschäfte, die besonderer staatlicher Erlaubnis bedürfen. |